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   VG Lüneburg, 26.04.2004 - 2 A 205/02   

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https://dejure.org/2004,31297
VG Lüneburg, 26.04.2004 - 2 A 205/02 (https://dejure.org/2004,31297)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 26.04.2004 - 2 A 205/02 (https://dejure.org/2004,31297)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 26. April 2004 - 2 A 205/02 (https://dejure.org/2004,31297)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Niedersachsen, 16.12.1992 - 7 L 3734/91

    Gewerbeaufsicht auf Bundesbahngelände; keine Zuständigkeit für Umfüllanlage;

    Auszug aus VG Lüneburg, 26.04.2004 - 2 A 205/02
    Bei der Wiederholungsgefahr ist wesentliches Kriterium, ob die angestrebte Klärung als Richtschnur für künftiges Verhalten von Bedeutung ist (vgl. Kopp/Schenke, a.a.O, § 113 Rn. 141; OVG Lüneburg, Urteil vom 16.12.1992 - 7 L 3734/91 - NVwZ-RR 1993, 405).
  • VG Neustadt, 01.06.2017 - 4 K 1068/16

    Beeinträchtigung einer Windkraftanlage durch eine andere Windkraftanlage

    der Nebenbestimmungen auch verfügt - erst bei Ablauf des kalkulierten Betriebszeitraums von der Bauaufsichtsbehörde nach Maßgabe des § 85 Abs. 1 LBauO zu prüfen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 3. August 2016 - 8 A 10377/16.OVG -, juris; vgl. auch VG Lüneburg, Urteil vom 26. April 2004 - 2 A 205/02 -, juris).
  • VG Neustadt, 22.07.2004 - 4 K 1227/04

    Gericht hebt Auflagen für Windkraftanlage auf

    Die als "Befristung" bezeichnete Nebenbestimmung Nr. 10 ist daher nach ihrer wahren Bedeutung als eine auflösende Bedingung im Sinne des § 1 LVwVfG i.V.m. § 36 Abs. 2 Nr. 2 VwVfG zu qualifizieren (s. auch Niedersberg/Baumann, ZNER 2002, 101, 105; vgl. auch VG Lüneburg, Urteil vom 26. April 2004 - 2 A 205/02 - ).

    Solche baulichen Anlagen sind einerseits Vorhaben, die nach dem Willen des Bauherrn nicht auf unbeschränkte Zeit errichtet werden sollen, andererseits Vorhaben, deren unbeschränkter Genehmigung rechtliche Hindernisse entgegenstehen, wie etwa bei zeitlich begrenzten Baulasten oder entgegenstehenden zukünftigen Bebauungsplänen (VG Lüneburg, Urteil vom 26. April 2004 - 2 A 205/02 - ).

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